VI-U (Kart) 13/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-06, VI-U (Kart) 13/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-06, VI-U (Kart) 13/11
VI-U (Kart) 13/11Obergericht06.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 13/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-06
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 13/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0706.VI.U.KART13.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels - das am 3. Februar 2011 verkündete Teilurteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klägerin wird verurteilt, dem Beklagten in Form einer geordneten Aufstellung getrennt nach Kalenderjahren Auskunft zu erteilen über die Umsätze aus Warenverkäufen, die sie in der Zeit zwischen dem 2. Mai 2000 und dem 7. November 2001 in der Filiale im K.-Haus in B. erzielt hat.
Im Übrigen wird die Auskunftsklage abgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 25 % und der Beklagte zu 75 %.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvoll-streckung jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.100 € festgesetzt.
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