Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-07, I-12 U 173/10

I-12 U 173/10Obergericht07.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 173/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-07

Aktenzeichen: I-12 U 173/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0707.I12U173.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. September 2010 verkündete Urteil

der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird

zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem Urteil zu

vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte Sicherheit in

Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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