I-5 U 111/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-21, I-5 U 111/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-21, I-5 U 111/10
I-5 U 111/10Obergericht21.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 111/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-21
Aktenzeichen: I-5 U 111/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0721.I5U111.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. August 2010 verkün-dete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Düsseldorf (39 O 47/06) wird auf ihre Kosten wegen eines Betrages in Höhe von 3.574,58 € als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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