Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-27, I-18 U 81/08

I-18 U 81/08Obergericht27.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 81/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-27

Aktenzeichen: I-18 U 81/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0727.I18U81.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die von der Streithelferin der Beklagten eingelegte Berufung wird das am 22.01.2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld (12 O 114/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen und die durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten und ihrer Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. ihre Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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