Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-29, I-22 U 26/11

I-22 U 26/11Obergericht29.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 26/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-29

Aktenzeichen: I-22 U 26/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0729.I22U26.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Januar 2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des zweiten Rechtszugs hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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