I-2 U 22/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-04, I-2 U 22/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-04, I-2 U 22/11
I-2 U 22/11Obergericht04.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 22/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-04
Aktenzeichen: I-2 U 22/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0804.I2U22.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 24. Februar 2011 ver-kündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Beschlussverfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Dezember 2010 unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrages aufgehoben.
II.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsklägerin aufer-legt.
III.
Das Urteil ist für die Verfügungsbeklagte wegen ihrer Kosten vorläufig voll-streckbar.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,-- Euro festgesetzt.
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