I-2 W 27/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-08, I-2 W 27/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-08, I-2 W 27/11
I-2 W 27/11Obergericht08.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 27/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-08
Aktenzeichen: I-2 W 27/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0808.I2W27.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 19.04.2011 wird der Kos-tenfestsetzungsbeschluss der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf vom 04.04.2011 – Az.: 4a O 354/05 – unter Zurückweisung des wei-tergehenden Rechtsmittels dahingehend teilweise abgeändert, dass die Klägerin den Beklagten aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 21.02.2008 24.958,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2008 zu erstatten hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.664,- € festgesetzt.
Eine Ermäßigung der Beschwerdegebühr findet nicht statt.
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