I-15 U 84/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-10, I-15 U 84/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-10, I-15 U 84/10
I-15 U 84/10Obergericht10.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 84/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-10
Aktenzeichen: I-15 U 84/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0810.I15U84.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Juni 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird unter Ab-weisung der mit Schriftsatz vom 06. Juli 2011 erweiterten Anträge auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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