Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-17, VII-Verg 55/11

VII-Verg 55/11Obergericht17.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 55/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-17

Aktenzeichen: VII-Verg 55/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0817.VII.VERG55.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 25. Mai 2011 (VK 3-53/11) wird abgelehnt.

Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2011 ist gegenstandslos.

Die Antragstellerin mag sich bis zum 31. August 2011 erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.

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