III-4 Ws 488/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-30, III-4 Ws 488/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-30, III-4 Ws 488/11
III-4 Ws 488/11Obergericht30.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 488/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-30
Aktenzeichen: III-4 Ws 488/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0830.III4WS488.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4.Strafsenat
Tenor
Der Beschluss wird im angefochtenen Umfang aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Entscheidung an die Strafkammer des Landgerichts Duisburg zurückverwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.