Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-30, III-4 Ws 488/11

III-4 Ws 488/11Obergericht30.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 488/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-30

Aktenzeichen: III-4 Ws 488/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0830.III4WS488.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4.Strafsenat

Tenor

Der Beschluss wird im angefochtenen Umfang aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Entscheidung an die Strafkammer des Landgerichts Duisburg zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

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