VII-Verg 48/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-08, VII-Verg 48/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-08, VII-Verg 48/11
VII-Verg 48/11Obergericht08.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 48/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-08
Aktenzeichen: VII-Verg 48/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0908.VII.VERG48.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 6. Mai 2011 (VK 2 – 22/11) wird abgelehnt.
Der Senatsbeschluss vom 1. Juni 2011 ist gegenstandslos.
Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, dem Gericht eine etwaige Auftragsvergabe unter Beifügung von Belegen unverzüglich anzuzeigen.
Der Antragstellerin wird aufgegeben, sich bis zum 19. September 2011 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.
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