I-24 W 85/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-12, I-24 W 85/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-12, I-24 W 85/11
I-24 W 85/11Obergericht12.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 85/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-12
Aktenzeichen: I-24 W 85/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0912.I24W85.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Vorlage der sofortigen Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestset-zungsbeschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Rechtspflegerin - vom 30. August 2011 ist unzulässig.
Dem Landgericht – Einzelrichter der 1. Zivilkammer- wird das Rechtsmittel als sofortige Erinnerung zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit übertragen.
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