VI-U (Kart) 4/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-12, VI-U (Kart) 4/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-12, VI-U (Kart) 4/11
VI-U (Kart) 4/11Obergericht12.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 4/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-12
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 4/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0912.VI.U.KART4.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Das am 06. Juli 2011 verkündete Urteil des Senats wird von Amts wegen im zweiten Satz auf Seite 31 des Urteilsumdrucks dahin berichtigt, dass es an-statt
„Hingegen folgt aus dem Vorbringen nicht, dass nach den Geschäftserwartungen der Beklagten nur Umsätze in der Größenordnung unterhalb des „DaRed“-Mindestentgelts erwartet wurden.“
richtig heißt:
Hingegen folgt aus dem Vorbringen nicht, dass nach den Geschäftserwar-tungen der T. nur Umsätze in der Größenordnung unterhalb des „DaRed“-Mindestentgelts erwartet wurden.
II. Der Tatbestandsberichtigungsantrag der Beklagten vom 27. Juli 2011 wird zurückgewiesen.
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