Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-14, I-18 U 78/10

I-18 U 78/10Obergericht14.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 78/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-14

Aktenzeichen: I-18 U 78/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0914.I18U78.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 26.03.2010 (33 O 103/09) wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst. Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer zu 1. und 3. tragen die Klägerinnen zu je 50 %. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 2. trägt diese selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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