I-20 U 29/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-05, I-20 U 29/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-05, I-20 U 29/11
I-20 U 29/11Obergericht05.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 29/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-05
Aktenzeichen: I-20 U 29/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1005.I20U29.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Dezember 2010 verkündete Teilurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld aufgehoben und das Verfahren an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen.
Kosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben, im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem landgerichtlichen Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.