Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-05, I-20 U 29/11

I-20 U 29/11Obergericht05.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 29/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-05

Aktenzeichen: I-20 U 29/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1005.I20U29.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Dezember 2010 verkündete Teilurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld aufgehoben und das Verfahren an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen.

Kosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben, im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem landgerichtlichen Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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