I-1 U 246/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-11, I-1 U 246/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-11, I-1 U 246/10
I-1 U 246/10Obergericht11.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 246/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-11
Aktenzeichen: I-1 U 246/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1011.I1U246.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. November 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens – einschließlich der durch die Nebenintervention der Beklagten zu 2. verursachten Kosten – werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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