Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-14, I-16 U 31/10

I-16 U 31/10Obergericht14.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 31/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-14

Aktenzeichen: I-16 U 31/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1014.I16U31.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichtes Wuppertal vom 20. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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