Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-18, I-20 U 36/11

I-20 U 36/11Obergericht18.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 36/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-18

Aktenzeichen: I-20 U 36/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1018.I20U36.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2011 wird zurück-gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstre-ckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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