VII-Verg 51/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-19, VII-Verg 51/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-19, VII-Verg 51/11
VII-Verg 51/11Obergericht19.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 51/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: VII-Verg 51/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1019.VII.VERG51.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I.
Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist zulässig.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
II.
Der Antrag der Antragsgegnerin auf vorzeitige Gestattung des Zuschlages wird zurückgewiesen.
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