Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-19, VII-Verg 54/11

VII-Verg 54/11Obergericht19.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 54/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-19

Aktenzeichen: VII-Verg 54/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1019.VII.VERG54.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 24. Mai 2011 (VK 1-45/11) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Vergabekammer sowie die notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer trägt die Antragstellerin.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin

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