I-2 U 74/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-27, I-2 U 74/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-27, I-2 U 74/10
I-2 U 74/10Obergericht27.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 74/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-27
Aktenzeichen: I-2 U 74/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1027.I2U74.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2010 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 300.000,- € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.