VII-Verg 90/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-07, VII-Verg 90/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-07, VII-Verg 90/11
VII-Verg 90/11Obergericht07.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 90/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-07
Aktenzeichen: VII-Verg 90/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1107.VII.VERG90.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11. Oktober 2011 (VK 3-122/11) wird abgelehnt.
Die Antragstellerin wird aufgefordert, sich bis zum 25. November 2011 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.
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