Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-15, I-1 U 50/11

I-1 U 50/11Obergericht15.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 50/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-15

Aktenzeichen: I-1 U 50/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1115.I1U50.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. März 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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