I-5 U 8/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-17, I-5 U 8/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-17, I-5 U 8/11
I-5 U 8/11Obergericht17.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 8/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-17
Aktenzeichen: I-5 U 8/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1117.I5U8.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 01.12.2010 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Streithelfer haben die ihnen in dem Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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