VI-2 U (Kart) 5/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-30, VI-2 U (Kart) 5/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-30, VI-2 U (Kart) 5/11
VI-2 U (Kart) 5/11Obergericht30.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 5/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-30
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 5/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1130.VI2U.KART5.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. März 2011 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 65.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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