Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-30, VI-2 U (Kart) 6/11

VI-2 U (Kart) 6/11Obergericht30.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 6/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-30

Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 6/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1130.VI2U.KART6.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Februar 2011 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 15.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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