Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-07, VII-Verg 96/11

VII-Verg 96/11Obergericht07.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 96/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-07

Aktenzeichen: VII-Verg 96/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1207.VII.VERG96.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 21. Oktober 2011 (VK 3-128/11) wird abgelehnt.

Der Senatsbeschluss vom 18. November 2011 ist gegenstandslos.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, sich bis zum 9. Januar 2012 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.

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