I-15 W 91/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-08, I-15 W 91/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-08, I-15 W 91/11
I-15 W 91/11Obergericht08.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 W 91/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-08
Aktenzeichen: I-15 W 91/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1208.I15W91.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfest-setzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 19.05.2011 betreffend die Kosten der 1. In-stanz teilweise abgeändert und wie folgt neu ge-fasst:
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 29.01.2010 sind von der Beklagten zu 1 1.773,65 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2011 an die Klägerin zu erstatten.
Im Übrigen wird der Kostenausgleichungsantrag der Klägerin vom 14.03.2011 zurückgewiesen.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: 391,19 €
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