II-5 UF 183/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-09, II-5 UF 183/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-09, II-5 UF 183/11
II-5 UF 183/11Obergericht09.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-5 UF 183/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-09
Aktenzeichen: II-5 UF 183/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1209.II5UF183.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Familiensenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 29.06.2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Mönchengladbach, 39 F 232/10, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin 7.639,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 242.500,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.