VII-Verg 74/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-21, VII-Verg 74/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-21, VII-Verg 74/11
VII-Verg 74/11Obergericht21.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 74/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-21
Aktenzeichen: VII-Verg 74/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1221.VII.VERG74.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird die Entscheidung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 29. Juli 2011 (VK VOL 35/2011) aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen, ohne zuvor den am Verfahren beteiligten Bietern bekanntzugeben, dass die nachgefragte Leistung ohne Forderung der Vorlage eines Meisterbriefes vergeben wird und erneut Gelegenheit zur Abgabe eines Angebotes zu geben.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie die zur zweckent-sprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen der Antrag-stellerin trägt die Antragsgegnerin. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts war für die Antragstellerin notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens unter Einschluss des Verfahrens nach
§ 118 Abs. 1 Satz 3 GWB einschließlich der notwendigen Kosten der Antrag-stellerin werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 250.000 Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.