Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-22, I-2 U 103/06

I-2 U 103/06Obergericht22.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 103/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-22

Aktenzeichen: I-2 U 103/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1222.I2U103.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. August 2006 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.250.000,-- Euro festgesetzt.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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