I-2 W 40/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-23, I-2 W 40/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-23, I-2 W 40/11
I-2 W 40/11Obergericht23.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 40/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-23
Aktenzeichen: I-2 W 40/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1223.I2W40.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 09.09.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Beschwerdewert: 25.778,-
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