Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-23, II-8 WF 263/11

II-8 WF 263/11Obergericht23.12.2011

Regest

Zur Bestimmung des Statuts für die Scheidung (Auflösung der Ehe), wenn einer der beiden Ehegatten mit italienischer Staatsangehörigkeit vor Einleitung des Scheidungsverfahrens in Deutschland zusätzlich die deutsche Staatsan-gehörigkeit angenommen hat

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 WF 263/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-23

Aktenzeichen: II-8 WF 263/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1223.II8WF263.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Zur Bestimmung des Statuts für die Scheidung (Auflösung der Ehe), wenn einer der beiden Ehegatten mit italienischer Staatsangehörigkeit vor Einleitung des Scheidungsverfahrens in Deutschland zusätzlich die deutsche Staatsan-gehörigkeit angenommen hat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsge-richts – Familiengericht – Oberhausen vom 14.11.2011 wird zurückgewiesen.

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