II-8 WF 263/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-23, II-8 WF 263/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-23, II-8 WF 263/11
II-8 WF 263/11Obergericht23.12.2011
Regest
Zur Bestimmung des Statuts für die Scheidung (Auflösung der Ehe), wenn einer der beiden Ehegatten mit italienischer Staatsangehörigkeit vor Einleitung des Scheidungsverfahrens in Deutschland zusätzlich die deutsche Staatsan-gehörigkeit angenommen hat
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 WF 263/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-23
Aktenzeichen: II-8 WF 263/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1223.II8WF263.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Zur Bestimmung des Statuts für die Scheidung (Auflösung der Ehe), wenn einer der beiden Ehegatten mit italienischer Staatsangehörigkeit vor Einleitung des Scheidungsverfahrens in Deutschland zusätzlich die deutsche Staatsan-gehörigkeit angenommen hat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsge-richts – Familiengericht – Oberhausen vom 14.11.2011 wird zurückgewiesen.
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