VII-Verg 73/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-28, VII-Verg 73/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-28, VII-Verg 73/11
VII-Verg 73/11Obergericht28.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 73/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-28
Aktenzeichen: VII-Verg 73/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1228.VII.VERG73.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabe-kammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 25. Juli 2011 (VK.2-03/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Verfahrensbeteiligten ihre außergerichtlichen Aufwendungen selbst.
Der Streitwert wird auf bis zu 250.000 € festgesetzt.
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