I-20 U 171/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-30, I-20 U 171/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-30, I-20 U 171/10
I-20 U 171/10Obergericht30.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 171/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-30
Aktenzeichen: I-20 U 171/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1230.I20U171.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. September 2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich das dort ausgesprochene Verbot auf die aus der Anlage zum vorliegenden Urteil ersichtliche Reihe von achtzehn Fotografien bezieht.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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