Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-11, VI-U (Kart) 17/11

VI-U (Kart) 17/11Obergericht11.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 17/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-11

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 17/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0111.VI.U.KART17.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Juni 2011 verkündete Ur-teil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zu-rückgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens und die Beschwer der Klägerin werden auf jeweils 2.793.562,31 € festgesetzt.

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