VII-Verg 57/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-11, VII-Verg 57/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-11, VII-Verg 57/11
VII-Verg 57/11Obergericht11.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 57/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-11
Aktenzeichen: VII-Verg 57/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0111.VII.VERG57.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Ver-gabekammer des Bundes vom 10. Juni 2011 (VK 3-59/11) wird zurückgewie-sen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30 Mio. € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.