VII-Verg 58/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-11, VII-Verg 58/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-11, VII-Verg 58/11
VII-Verg 58/11Obergericht11.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 58/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-11
Aktenzeichen: VII-Verg 58/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0111.VII.VERG58.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Beschlüsse der 3. Vergabekammer des Bundes vom 14. Juni 2011 und 30. Mai 2011 (VK 3 - 62/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 21.000.000 EUR festgesetzt
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