VII-Verg 59/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-11, VII-Verg 59/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-11, VII-Verg 59/11
VII-Verg 59/11Obergericht11.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 59/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-11
Aktenzeichen: VII-Verg 59/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0111.VII.VERG59.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Ver-gabekammer des Bundes vom 08. Juni 2011 (VK 3 - 65/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 600.000 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.