Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-11, VII-Verg 59/11

VII-Verg 59/11Obergericht11.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 59/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-11

Aktenzeichen: VII-Verg 59/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0111.VII.VERG59.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Ver-gabekammer des Bundes vom 08. Juni 2011 (VK 3 - 65/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 600.000 EUR festgesetzt.

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