Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-12, I-12 U 149/10

I-12 U 149/10Obergericht12.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 149/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-12

Aktenzeichen: I-12 U 149/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0112.I12U149.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Juli 2010 verkündete Urteil

der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird

zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen

der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem

Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte

Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet

hat.

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