I-12 U 149/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-12, I-12 U 149/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-12, I-12 U 149/10
I-12 U 149/10Obergericht12.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 149/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-12
Aktenzeichen: I-12 U 149/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0112.I12U149.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Juli 2010 verkündete Urteil
der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird
zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen
der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem
Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte
Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet
hat.
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