I-17 U 5/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-13, I-17 U 5/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-13, I-17 U 5/11
I-17 U 5/11Obergericht13.01.2012
Regest
1. Zur Zulässigkeit der Berufung eines Streithelfers, der dem Rechtsstreit erst mit Einlegung der Berufung beitritt. 2. Zum Verfahren der Stufenklage
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 5/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-13
Aktenzeichen: I-17 U 5/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0113.I17U5.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: ZPO § 66, § 67, § 70, § 254, 538 Abs. 2 Nr. 4
Leitsätze
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Zur Zulässigkeit der Berufung eines Streithelfers, der dem Rechtsstreit erst mit Einlegung der Berufung beitritt.
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Zum Verfahren der Stufenklage
Tenor
Auf die Berufung des Streithelfers der Klägerin wird das am 13. Dezember 2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (12 O 5/10) im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, als es die Klageanträge zu 2) - gerichtet auf Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der mit dem Antrag zu 1) begehrten Auskunft an Eides Statt - und zu 3) - gerichtet auf Zahlung des sich aus der Auskunft ergebenden Betrages - abgewiesen hat.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten, dass auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden haben wird.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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