Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-13, I-22 U 120/11

I-22 U 120/11Obergericht13.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 120/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-13

Aktenzeichen: I-22 U 120/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0113.I22U120.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.07.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.291,25 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus diesem Betrag seit dem 30.06.2011 zu zahlen.

In Höhe eines Betrages von 3.797,76 € wird die Klage im Übrigen als derzeit unbegründet abgewiesen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 3/4, der Beklagte trägt sie zu 1/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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