Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-17, I-24 U 69/09

I-24 U 69/09Obergericht17.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 69/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-17

Aktenzeichen: I-24 U 69/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0117.I24U69.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. März 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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