I-2 U 111/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-19, I-2 U 111/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-19, I-2 U 111/10
I-2 U 111/10Obergericht19.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 111/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-19
Aktenzeichen: I-2 U 111/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0119.I2U111.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung gegen das am 10.08.2010 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.500.000,- € festgesetzt.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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