Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-19, I-2 U 115/10

I-2 U 115/10Obergericht19.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 115/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-19

Aktenzeichen: I-2 U 115/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0119.I2U115.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. September 2010 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangs-weise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 500.000,-- Euro festgesetzt.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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