I-2 U 122/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-19, I-2 U 122/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-19, I-2 U 122/10
I-2 U 122/10Obergericht19.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 122/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-19
Aktenzeichen: I-2 U 122/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0119.I2U122.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. September 2010 – AZ. 4b O 176/09 – wird zu-rückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 80.000,-- Euro des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 80.000,- Euro.
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