Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-19, I-2 U 9/08

I-2 U 9/08Obergericht19.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 9/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-19

Aktenzeichen: I-2 U 9/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0119.I2U9.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Dezember 2007 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Dem Kläger werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.500.000,-- Euro festgesetzt.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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