I-6 U 168/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-20, I-6 U 168/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-20, I-6 U 168/10
I-6 U 168/10Obergericht20.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 168/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-20
Aktenzeichen: I-6 U 168/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0120.I6U168.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird das am 27. Mai 2010 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die Anschlussberufung der Beklagten teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Kosten der Nebenintervention tragen die Streithelfer des Klägers jeweils selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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