I-24 U 127/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-23, I-24 U 127/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-23, I-24 U 127/11
I-24 U 127/11Obergericht23.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 127/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-23
Aktenzeichen: I-24 U 127/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0123.I24U127.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Beklagte nur Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche des Klägers in Höhe von EUR 3.310,90 gegen die Gerichtskasse Düsseldorf aus dem Zwangsversteigerungsverfahren gegen die L GmbH (Az. 10 K 14/05 001-225) zur Freistellung in Höhe eines Teilbetrages von EUR 3.310,90 verpflichtet ist.
Den Parteien wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen z w e i W o c h e n ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
Der für den 28. Februar 2012 geplante Senatstermin entfällt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.