VI-3 Kart 136/10 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-25, VI-3 Kart 136/10 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-25, VI-3 Kart 136/10 (V)
VI-3 Kart 136/10 (V)Obergericht25.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 136/10 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-25
Aktenzeichen: VI-3 Kart 136/10 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0125.VI3KART136.10V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesregulierungsbehörde vom 15.11.2010 (Aktenzeichen V.3-38-26) aufgehoben.
Die Beschwerdegegnerin trägt die im Beschwerdeverfahren entstandenen
Gerichtskosten sowie die der Antragsgegnerin entstandenen außergerichtlichen Kosten und Auslagen. Die weiteren Beteiligten tragen die ihnen entstandenen Kosten und Auslagen selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: . . . €.
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