Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-25, VI-3 Kart 136/10 (V)

VI-3 Kart 136/10 (V)Obergericht25.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 136/10 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-25

Aktenzeichen: VI-3 Kart 136/10 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0125.VI3KART136.10V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesregulierungsbehörde vom 15.11.2010 (Aktenzeichen V.3-38-26) aufgehoben.

Die Beschwerdegegnerin trägt die im Beschwerdeverfahren entstandenen

Gerichtskosten sowie die der Antragsgegnerin entstandenen außergerichtlichen Kosten und Auslagen. Die weiteren Beteiligten tragen die ihnen entstandenen Kosten und Auslagen selbst.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: . . . €.

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